Normen
Die Einhaltung der Maschinen-Richtlinie
ist im Europäischen Wirtschaftsraum ein Muss. Die Anwendung von Normen ist dagegen
nicht zwingend vorgeschrieben, hat aber einen entscheidenden Vorteil: Werden
zur Einhaltung der Maschinen-Richtlinie bzw. zur Einhaltung der aus der Richtlinie
abgeleiteten nationalen Gesetze Normen angewendet, die im
Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, greift die Vermutungswirkung.
Im Falle eines Arbeitsunfalls mit Personenschaden wird dann vermutet, dass der
Betreiber bzw. Maschinenkonstrukteur alle Forderungen zur Maschinensicherheit
erfüllt hat. Dies kann bei der Klärung der Schuldfrage von sehr großer Bedeutung
sein.
Um die Maschinen-Richtlinie umzusetzen, ist die Anwendung der Europäischen Normen (EN-Normen) dringend anzuraten.
Die EN-Normen "Sicherheit für Maschinen" sind in drei Hauptgruppen unterteilt:
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Typ A: Allgemeine Gestaltungsleitsätze Definiert Anforderungen, die für alle Maschinenarten anwendbar sind: Grundlegende Sicherheitsanforderungen. |
| Typ B: Gruppennormen Sind "Gruppen-Normen". Sie behandeln konstruktive Aspekte (Typ B1) wie bspw. Abstände oder Oberflächentemperaturen oder funktionale Aspekte (Typ B2) wie Sie sind für unterschiedliche Maschinen-Gruppen anwendbar. |
| Typ C: Produktnormen Beschreiben als "Produktnormen" konkret die Anforderungen an einzelnen Maschinenarten. Mit der C-Norm kann die Maschinensicherheit geprüft und nachgewiesen werden. |
Die sicherheitstechnischen Anforderungen der Maschinen-Richtlinie und EN-Normen sind unterschiedlich hoch, abhängig vom jeweiligen Unfallrisiko. In den meisten C-Normen sind die konkreten Risiken der Maschinenart berücksichtigt. Entsprechend hoch oder niedrig sind die sicherheitstechnischen Anforderungen vorgegeben.
Besonders wenn keine C-Norm vorliegt, muss der Maschinen-Konstrukteur selbst aufgrund einer Gefahren-Analyse die Höhe des Risikos abschätzen und Maßnahmen zur Risikoverminderung ergreifen, prüfen und dokumentieren.




