Richtlinien und Normen

Seit Anfang 1995 gilt die CE-Kennzeichnungspflicht nach der Maschinen-Richtlinie
89/392/EWG. Sie definiert grundlegende Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen
und die Gesundheit des Betreibers bzw. Anwenders.
Die zwischenzeitlich konsolidierte Fassung trägt die Bezeichnung 98/37/EG.
Was ist eine "Maschine"?
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"Eine Maschine im
Sinne dieser Verordnung ist eine Gesamtheit von miteinander verbundenen
Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist". |
Des weiteren schließt sie Betätigungsgeräte, Steuer- und Energiekreis mit ein, die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. (Zum Beispiel die Verarbeitung, Behandlung, Fortbewegung und Aufbereitung eines Werkstoffes).
Unter "Maschinen" versteht die Richtlinie beispielsweise:
- Industriemaschinen
- Regalbediengeräte
- Gabelstapler.
Da in der Maschinen-Richtlinie nur grundlegende Anforderungen stehen, es aber eine Vielzahl unterschiedlicher Maschinen gibt, stellt sich die Frage: "Wie kann ich den Nachweis erbringen, dass meine Maschine sicher ist?" Zu diesem Zweck sind in den Europäischen Normen (EN-Normen) prüfbare und somit nachweisbare Forderungen festgeschrieben.




