Richtlinien und Normen

CE-Kennzeichen Seit Anfang 1995 gilt die CE-Kennzeichnungspflicht nach der Maschinen-Richtlinie 89/392/EWG. Sie definiert grundlegende Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und die Gesundheit des Betreibers bzw. Anwenders.

Die zwischenzeitlich konsolidierte Fassung trägt die Bezeichnung 98/37/EG.


Was ist eine "Maschine"?

"Eine Maschine im Sinne dieser Verordnung ist eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist".
(Zitat aus der Maschinen-Richtlinie)

Des weiteren schließt sie Betätigungsgeräte, Steuer- und Energiekreis mit ein, die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. (Zum Beispiel die Verarbeitung, Behandlung, Fortbewegung und Aufbereitung eines Werkstoffes).

Unter "Maschinen" versteht die Richtlinie beispielsweise:

  • Industriemaschinen
  • Regalbediengeräte
  • Gabelstapler.

Da in der Maschinen-Richtlinie nur grundlegende Anforderungen stehen, es aber eine Vielzahl unterschiedlicher Maschinen gibt, stellt sich die Frage: "Wie kann ich den Nachweis erbringen, dass meine Maschine sicher ist?" Zu diesem Zweck sind in den Europäischen Normen (EN-Normen) prüfbare und somit nachweisbare Forderungen festgeschrieben.

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