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Home > Unternehmen > News / Presse > Produktmitteilungen > Produk­tionsausfälle vermeiden Vorbeugende Instandhaltung nach BGV A3

Produktionsausfälle vermeiden
Vorbeugende Instandhaltung nach BGV A3.

Im Maschinen- und Anlagenbau fristet eine Schaltanlage oftmals ein Schattendasein. Ordnungsgemäß installierte, regelmäßig gewartete Schaltanlagen stellen jedoch eine hohe Verfügbarkeit der Produktion sicher. Auch wenn in Schaltanlagen wartungsfreie Komponenten verbaut sind, gilt es ihre Funktionstüchtigkeit einzeln und im Zusammenwirken regelmäßig zu testen und speziellen Prüfverfahren zu unterziehen. Diesen Nachweis hat der Unternehmer oder Betreiber regelmäßig durchzuführen. Das kann er selbst vornehmen oder er delegiert diese Aufgabe an sachverständige Stellen mit dem entsprechenden Know-how. Der Moeller Field Service bietet individuell gestaltbare, umfangreiche Packages zur vorbeugenden Instandhaltung, Inspektion und Wartung, einschließlich Ersatzteillieferung.

Schutz vor unliebsamen Folgen

Jeder Unternehmer oder Betreiber von Maschinen und Anlagen vermeidet mit regelmäßigen Prüfungen nicht nur Personen- und Anlagenschäden sowie Produktionsausfälle, sondern schützt auch sich selbst. Denn die nicht sach- und termingerechte Wartung von elektrischen Anlagen kann weit reichende Folgen nach sich ziehen. Die Kosten können sich auf Millionenbeträge summieren. Die verantwortlichen Personen müssen zudem nicht unerhebliche straf-, zivil- und versicherungsrechtliche Konsequenzen einkalkulieren. Dagegen sind die Kosten für eine Anlagenwartung ein nahezu vernachlässigbarer Posten.

Die einschlägige Norm DIN-VDE 0105-100 gibt in Paragraf 4 vor: „Elektrische Anlagen sind den Errichtungsnormen entsprechend in ordnungsgemäßem Zustand zu halten“. In einem direkten Zusammenhang hierzu steht die Sicherheit von Personen. Hierfür gibt es die BGV A3 (VBG4), welche die Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln regelt. Die Vorschriften entfalten Gesetzeswirkung. Auch das siebte Sozialgesetzbuch zu den Unfallverhütungsvorschriften (vgl. SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Zweites Kapitel, Prävention, § 15, 1) gilt es, hierbei zu berücksichtigen.

Besonderheit zu § 26 BetrSichV

Laut Betriebssicherheitsverordnung (§ 26 BetrSichV) können Arbeitgeber und/oder Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen bei Verstößen gegen ihre Prüfpflichten mit Freiheits- oder Geldstrafen bestraft werden, wenn dadurch Leben oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet worden sind. Die Besonderheit hierbei ist, dass kein konkreter Personen- und/oder Sachschaden eingetreten sein muss, um die Tatbestände zu erfüllen.

Moeller Field Service

Um den einschlägigen Regeln zu genügen, können Unternehmer oder Betreiber sich auch - ohne selbst Experte in diesen rechtlichen Sachfragen zu sein - auf sachkundige Stellen verlassen und diese beauftragen. Der Field Service von Moeller bietet deshalb für die Bereiche Leistungsschalter und Energieverteiler entsprechende Dienstleistungen an. Er unterstützt die Verantwortlichen bei der Inspektion/Wartung der von Moeller gelieferten Leistungsschalter und Niederspannungsverteiler, ermittelt den Zustand der Anlagen und führt die erforderlichen Arbeiten termingerecht aus. Der Moeller Field Service steht nicht nur für mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit, sondern bietet echtes Know-how, auf das sich Unternehmer und Betreiber verlassen können.



Moeller GmbH, 53105 Bonn
Tel.: +49 (0) 228 602 3640

E-Mail: fieldservice@moeller.net
Internet: www.moeller.net/fieldservice

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Unternehmenskommunikation, Tel.: +49 (0)228 602-2915

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