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Felten & Guilleaume AG: Adhoc Meldung vom 04. November 2004 gemäß § 15 WpHG
Die Moeller Holding GmbH, Bonn, der Aktien in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln, gehören, hat den Vorstand der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft aufgefordert, eine Hauptversammlung einzuberufen, auf der über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft auf die Moeller Holding GmbH gemäß den §§ 327a ff. AktG beschlossen werden soll. Dementsprechend wird der Vorstand der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft für den 23. Dezember 2004 eine ordentliche Hauptversammlung einberufen, auf der der Übertragungsbeschluss zur Abstimmung gestellt wird.
Die Moeller Holding GmbH hat für die übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionäre eine angemessene Barabfindung in Höhe von Euro 283,36 je Stückaktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft festgelegt. Die Barabfindung von Euro 283,36 je Stückaktie basiert auf dem von der FGS Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, im Auftrag der Moeller Holding GmbH ermittelten Unternehmenswert der
Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit dieser festgelegten Barabfindung wurde von der axis Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, als gerichtlich bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft.
Die ausscheidenden Minderheitsaktionäre der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft sollen unabhängig von dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses in jedem Fall zusätzlich zu der festgelegten Barabfindung von Euro 283,36 noch für das gesamte Geschäftsjahr 2004/2005 den vollen nach § 4 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft und der Moeller Holding GmbH geschuldeten jährlichen Ausgleich von Euro 4,67 je Stückaktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft erhalten. Sollte der Übertragungsbeschluss erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2004/2005 in das Handelsregister eingetragen werden, so sollen die ausscheidenden Minderheitsaktionäre zusätzlich ab dem 01. Mai 2005 bis zur Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel des aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschuldeten jährlichen Ausgleichs von Euro 4,67 je Stückaktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft erhalten.
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